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Allgemeine Vertrags- und
Reisebedingungen

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln

1.1 Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Kuster Reisen AG für von der Kuster Reisen AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von der Kuster Reisen AG im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Leistungen von Drittunternehmen

Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen von Kuster Reisen AG vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» und vermittelten Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften resp. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen zustande. Die Kuster Reisen AG ist für deren Vertragserfüllung nicht verantwortlich.

1.3 Ihre Buchungsstelle vermittelt weitere Leistungen

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist die Kuster Reisen AG nicht Ihre Vertragspartei und für die Erfüllung dieser Verträge nicht verantwortlich.

2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der Kuster Reisen AG abgeschlossen wird

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und der Kuster Reisen AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die Kuster Reisen AG wirksam. Bei schriftlichen Buchungen, per E-Mail, SMS usw. oder über unsere Webseite werden Sie eine ausdrückliche Annahme Ihrer Anmeldung erhalten.

Die Kuster Reisen AG hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Unsere Prospekte, Ausschreibungen auf unserer Webseite und in anderen Werbemitteln sind keine verbindlichen Angebote.

2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer

Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.3 Namensangaben

Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich oder Vreni statt Verena), kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt, auf unserer Internetseite oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen irgendwelche Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Prospekt, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.

Werden Ihnen von dem Leistungsträger z.B. hoteleigene Prospekte usw. zur Verfügung gestellt, die nicht von uns herausgegeben worden sind, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.

3.2 Beginn der Leistungen

Die Leistungen der Kuster Reisen AG beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen.

Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen eine andere Buchungsstelle ausserhalb unseres Programms die Anreise organisiert.

3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Reisedokumente

4.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/der Preisliste, der Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung, in der Preisliste oder auf der Internetseite erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben.

Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend.

Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.

4.2 Kreditkartenzahlungen

Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit einer Kreditkarte, ist die Buchungsstelle berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu erheben. Die Buchungsstelle orientiert Sie über diesen Zuschlag.

4.3 Altersbestimmte Preise

Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.

4.4 Zahlung

Anlässlich des Vertragsabschlusses sind folgende Anzahlungen zu leisten: 30% des Totalpreises.

Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage vor Abreise zahlbar.

Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 zur Zahlung fällig.

Sollte eine Zahlung per Kreditkarte nicht honoriert werden, so gilt Ziffer 4.4.3 analog. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen und Inkassokosten.

4.5 Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 22 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels, usw. notwendig sein; allfällige Kommunikationsspesen werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Im Weiteren gelten Ziffer 4.2. bis 4.4. analog.

4.6 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.

4.7 Reisedokumente

Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung (ca. 10 Tage vor Abreise) ausgehändigt oder zugestellt.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)

5.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies der Kuster Reisen AG persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig der Buchungsstelle zurückzugeben.

5.2 Bearbeitungsgebühr

Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns, usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF 100.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3).

Änderungen und Umbuchungen gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, werden lediglich diese in Rechnung gestellt.

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine Annullierungskostenversicherung gedeckt.

5.3 Annullierungskosten

Es gelten die Annullierungskosten des jeweiligen Veranstalters sowie den gebuchten Transportunternehmen. Sie werden jeweils von der Buchungsstelle bei der Buchung darüber informiert.

Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung zu finden.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien.

5.4 Annullierungskostenversicherung

Die Kuster Reisen AG empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.

Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles mit der Versicherungsgesellschaft, vorausgesetzt die Versicherung wurde über uns abgeschlossen. Die Buchungsstelle kann für ihre Arbeit von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt. Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.

6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Die Kuster Reisen AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Kuster Reisen AG vor Vertragsabschluss.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich aus

  • der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
  • neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
  • Wechselkursänderungen

ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Die Kuster Reisen AG wird Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Die Kuster Reisen AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern. Die Kuster Reisen AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Die Kuster Reisen AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende Rechte:

  • Sie können die Vertragsänderung annehmen;
  • Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
  • Oder Sie können der Kuster Reisen AG innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an der Ihnen vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Die Buchungsstelle ist bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie der Kuster Reisen AG keine Mitteilung nach Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen Post übergeben.

7. Reiseabsage durch die Kuster Reisen AG

7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

Die Kuster Reisen AG ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt die Kuster Reisen AG Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.3 und Schadenersatzforderungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl

Für einige von der Kuster Reisen AG angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, welche bei der Offerte beziffert wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Kuster Reisen AG die Reise nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann die Kuster Reisen AG die Reise absagen.

Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, zieht die Kuster Reisen AG die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie die des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüft, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung, wird das Recht vorbehalten, die Reise abzusagen.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Die Kuster Reisen AG ist bemüht, die Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen die Kuster Reisen AG soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für die Kuster Reisen AG verursachen, darf diese die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf die Kuster Reisen AG die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen die Kuster Reisen AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 11).

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, nur zurückbezahlt, sofern sie der Kuster Reisen AG nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Kuster Reisen AG oder die örtliche Vertretung des jeweiligen Veranstalters sowie der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der örtlichen Vertretung oder lokalen Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte vor Ort keine Reiseleitung oder keine Vertretung sein, ist der entsprechende Leistungsträger zu informieren und vom ihm Abhilfe zu verlangen.

Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen unentgeltlich anzuerkennen.

Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung, noch die örtliche Vertretung oder den Leistungsträger erreichen oder von diesen Stellen keine Unterstützung erhalten, so wenden Sie sich bitte direkt an die Kuster Reisen AG. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen bei Mängeln und Schäden festgelegt sein.

10.2 Selbstabhilfe

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg vom jeweiligen Leistungsträger von uns ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 10.1 bis 10.3; weitere Einzelheiten unter Ziffer 11).

10.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber der Kuster Reisen AG geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber der Kuster Reisen AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10.4 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 10.1 bis 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Finanzierung der Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 10.8).

10.5 Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige gemacht wird oder wenn diese zu spät erfolgt.

Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

11. Haftung der Kuster Reisen AG

11.1 Allgemeines

Die Kuster Reisen AG vergütet im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung, dem Leistungsträger oder der Buchungsstelle nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet die Kuster Reisen AG nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.

Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.2.2 Haftungsausschlüsse

Die Kuster Reisen AG haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
  • auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Kuster Reisen AG , der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von der Kuster Reisen AG ausgeschlossen.

11.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die Kuster Reisen AG im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.

11.2.4 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet die Kuster Reisen AG nicht.

11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.

Die Kuster Reisen AG macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind.

In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug oder sonst unbeaufsichtigt liegen lassen.

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, usw. haftet die Buchungsstelle nicht.

11.2.6 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation kann die Kuster Reisen AG die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen wird nicht gehaftet. Es wird Ihnen dringend geraten, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.3 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Die Kuster Reisen AG ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein lokaler Reiseleiter daran teilnimmt.

11.3 Verjährung

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

12. Weiterreise nach Ankunft

Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft in der Schweiz planen, berücksichtigen Sie bitte mögliche Ankunftsverspätungen Ihres Fluges, Zuges oder Cars, usw. Ankunftsverspätungen sind auch bei guter Reiseplanung immer möglich. Beispielsweise sollten Sie bei Ankunft in Zürich Flughafen mindestens 120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen. Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne angemessen zu verlängern. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen können.

13. Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die Kuster Reisen AG empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung, usw.

Sollten Sie bereits über eine private Annullierungskostenversicherung verfügen, können Sie anlässlich der Buchung eine Verzichtserklärung unterschreiben.

14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Gepäckbestimmungen

14.1 Einreisebestimmungen

Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.

14.2 Schengen Staaten

Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.

14.3 Visa und Reisedokumente

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, usw., sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen (s. Ziffer 5).

Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis aufgeführt anzugeben.

14.4 Anmeldung bei Behörden

Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B. USA: Electronic System for Travel Authorization (ESTA), https://esta.cbp.dhs.gov/, aufgerufen am 22.11.2012). Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für die Anmeldung verantwortlich.

Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.

Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen oder während des Fluges weitere Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im voraus ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.

14.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

14.6 Einreiseverweigerung

Die Kuster Reisen AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.

14.7 Gepäckbestimmungen

Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber verantwortlich.

15. Rückbestätigung von Flugscheinen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

16. Sicherstellung

Die Kuster Reisen AG ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie unter www.garantiefonds.ch

17. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der Kuster Reisen AG, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30


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www.ombudsman-touristik.ch

18. Datenschutz

18.1 Ihre Daten

Die Kuster Reisen AG benötigt von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre Buchungsstelle untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz.

18.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

Ihre Daten werden, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weitergeleitet. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht schweizerischem Standard entspricht.

Die Kuster Reisen AG wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm) oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.

18.3 Besonders schützenswerte Personendaten

Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass die Kuster Reisen AG besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie Ihrer Buchungsstelle solche Angaben machen, ermächtigen Sie diese ausdrücklich, die Informationen gemäss den Bestimmungen verwenden zu dürfen.

18.4 Durchsetzung von Rechten

Die Kuster Reisen AG behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Kuster Reisen AG ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Rapperswil SG vereinbart.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.